Am 7. Oktober 1949 konstituierte sich der Deutsche Volksrat als Provisorische Volkskammer und setzte die Verfassung in Kraft – fünf Monate nach dem Grundgesetz im Westen. Der Text war auf dem Papier parlamentarisch und kannte Grundrechte, Streikrecht und Gewaltenteilung; er wurde in der Praxis vom Führungsanspruch der SED überlagert und 1968 durch eine neue Verfassung ersetzt.
Die Abgeordneten waren nicht gewählt, sondern aus dem Dritten Volkskongress hervorgegangen. Bei dessen Wahl im Mai 1949 hatte ein großer Teil der ungültigen Stimmen als Zustimmung gezählt.